Sicherheitsschulung für Betriebspersonal beim Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender.
ÜBERSICHT
Vom Luftfahrt-Bundesamt vorgeschriebene Schulung des Betriebspersonals beim Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender. Schulungsinhalte für „Anderes Sicherheitspersonal bei Fracht und Post“ gem. Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) 185/2010.
ZIELE
Seit dem Inkrafttreten der VO(EG) 300/2008 und deren Durchführungsverordnungen, ist eine Sicherheitsschulung des Betriebspersonals für den Luftfrachtversand gesetzlich vorgeschrieben. Das Personal, das auf Basis der VO(EU) 185/2010, Kap. 6.3.2 Sicherheitskontrollen beim Reglementierten Beauftragten oder Personal, das auf Grundlage der VO(EU) 185/2010 Kap. 6.4.2 sogenannte Sicherheitskontrollen beim Bekannten Versender durchführt, muss nach Kap. 11.2.3.9 der VO(EU) 185/2010 qualifiziert werden.
SCHULUNGSINHALTE
Seit dem 01.11.2013 müssen alle Schulungen, die die Luftsicherheit betreffen, nach einem von der EU vorgegeben einheitlichen Modulsystem durchgeführt werden. Unsere Trainer sind hier stets auf dem neuesten Stand.
BEWERTUNG
Nach Abschluss der Schulung erfolgt eine Lernzielkontrolle, deren erfolgreicher Abschluss mit einem Zertifikat bescheinigt wird. Innerhalb von 5 Jahren ist die Schulungsmaßnahme zu wiederholen.